Allgemeine Vertragsgrundlagen (AGB)


1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Alle Texte, Entwürfe und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.2 Die vom Brinckmann Text Büro (kurz: BTB) verfassten Texte und Konzepte dürfen ohne dessen ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
1.3 Alle Texte dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und Zweckbestimmung im vertraglichen Umfang genutzt werden. Jede andere oder weitergehende Nutzung von Texten und Konzepten ist nur mit schriftlicher Einwilligung durch das BTB gestattet, ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Honorars.
1.4 Ein Verstoß gegen die Bestimmungen in 1.2 und 1.3 berechtigt das BTB, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der Honorartabelle des BTB übliche Vergütung als vereinbart.
1.5 An Entwürfen und Texten werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen.
1.6 Das BTB überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
1.7 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

2. Honorar
2.1 Die Erstellung von Entwürfen, Texten, Konzepten und sonstige Tätigkeiten, die das BTB für den Auftraggeber erbringt, sind honorarpflichtig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Soweit keine andere Regelung vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung nach der Honorartabelle des BTB.
2.2 Werden Entwürfe und Texte später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist das BTB berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.3 Das Honorar ist bei Ablieferung der Dienstleistung fällig. Es ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Leistungen in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum oder erfordert er vom BTB hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagzahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 bei Ablieferung.
2.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurden, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare
3.1 Wird bei Druckobjekten die Produktion vom Auftraggeber in eigener Regie durchgeführt, so sind dem BTB vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vorzulegen.
3.2 Die Produktionsüberwachung durch das BTB erfolgt nur aufgrund besonderer, schriftlicher Vereinbarung.
3.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem BTB fünf einwandfreie Belegexemplare. Das BTB ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden.

4. Haftung
4.1 Das BTB verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln. Es haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit.
4.2 Sofern das BTB notwendige, mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des BTB. Das BTB haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
4.3 Mit der Genehmigung von Entwürfen und Texten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit.
4.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Slogans und andere Texterleistungen entfällt jede Haftung des BTB. Für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet das BTB nicht.
4.5 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Dienstleistung geltend zu machen. Danach gelten die Entwürfe, Texte und Konzepte als mangelfrei abgenommen und freigegeben nach 4.3.

5. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
5.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen und redaktionellen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Das BTB behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem BTB übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber das BTB von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6. Schlussbestimmungen
6.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Wohnsitz des BTB.
6.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

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